Wettspielordnung
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1) Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf
Verbandes e.V. (DGV). Turniere werden auf Grundlage des EGA-Vorgabensystems
ausgerichtet.
Es gelten die Platzregeln und die Wettspielordnung 2019 des Bad Driburger GC und alle
Ergänzungen und Abänderungen dieser Platzregeln durch die jeweilige Spielleitung.
Den vollen Text einer genannten Musterplatzregel finden Sie im Offiziellen Handbuch zu
den Golfregeln, gültig ab Januar 2019. Die Regeln, das Offizielle Handbuch zu den
Golfregeln und alle anderen Bestimmungen können im Sekretariat eingesehen werden.
Zur Vereinfachung wird in den Regeln und Bestimmungen des Golfclub Bad Driburg e.V.
(GCBD) die Bezeichnung Spieler synonym für Spielerin und Spieler verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, ist die Strafe für einen Verstoß gegen eine Platzregel die
Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel).
2) Falls in einer aktuellen Ausschreibung eine abweichende Regelung von den Platzregeln
und Wettspielordnung vorgesehen ist, so gelten die Angaben der aktuellen Ausschreibung.
3) Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start das Recht, die Ausschrei-
bung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit; für diese ist der Vorgabenausschuss
zuständig). Nach dem ersten Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen
außergewöhnlicher Umstände zulässig.
4) Die Meldung zu einem Turnier erfolgt durch Eintragung in die im Clubhaus aushängenden
Listen, per „mygolf“ oder Albatros.
Der GCBD behält sich vor, bei weniger als 10 Meldungen für ein Turnier, das Turnier nicht
auszutragen.
Gehen mehr Meldungen ein als die in der Ausschreibung vorgesehene Höchstzahl, so ent-
scheidet die zeitliche Reihenfolge des Meldeeingangs, bei Gleichheit das Los. Es wird eine
Warteliste geführt.
5) Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung
seiner personenbezogenen Daten (u.a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur
Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten, wie in Ziffer 18.
(2 e bis i) der Aufnahme und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verbandes e.V.
(AMR) beschrieben, einverstanden. Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im
Clubsekretariat oder im Internet unter www.golf.de/dvg/verbandsordnung.cfm eingesehen
werden.
Auf schriftlichen Wunsch an das Sekretariat des GCBD hin kann der Name des Spielers in
der Melde-, Start- und Ergebnislisten anonymisiert werden (N.N).
Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer ebenfalls einverstanden, dass Fotos von
dem Wettspiel, einschließlich der Vorbereitung der Teilnehmer und der Siegerehrung, auf
denen der Teilnehmer abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen seitens des
GCBD z.B. auf der Homepage oder in Presseveröffentlichungen, veröffentlich werden.
Jeder Teilnehmer hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen, es sei denn, die
Veröffentlichung wäre nach § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken
der bildenden Künste und der Photographie auch ohne Zustimmung zulässig.
Das Sekretariat ist berechtigt, per Brief, Fax, Mail oder SMS im Zusammenhang mit dem
Turnier zu unterrichten.
6) Teilnahmeberechtigt an den Turnieren des GCBD sind Mitglieder des GCBD und Gäste.
Die Ausschreibung eines Turniers kann die Turnierteilnahme auf bestimmte Spielergruppen
oder Vorgaben beschränken.
Die Spielleitung entscheidet über die Teilnahme.
7) Die Spielleitung behält sich das Recht vor, Nachmeldungen für ein Turnier zu akzeptieren.
8) Das Nenngeld ist vor dem Start zu entrichten. Spieler, die nicht zum Turnier antreten, sind
von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit. Absagen nach Meldeschluss befreien nicht
von der Zahlung der Meldegebühr.
9) Entscheidung bei Preisen, gleichen Ergebnissen und notwendigem Gewinner;
Der Sieger des Bruttopreises kann keinen Nettopreis gewinnen. (Doppelpreisausschluss –
Brutto vor Netto)
a) Lochspiel
Endet ein Lochspiel gleich, so wird es Loch für Loch weitergespielt werden, bis eine Partei
ein Loch gewinnt. Das Stechen sollte an dem Loch beginnen, wo das Lochspiel begann. Im
Vorgabe-Lochspiel werden die Vorgabenschläge wie in der vorgeschriebenen Runde
angerechnet.
b) Zählspiel
Bei Gleichstand in einem Zählspiel, das als Wettspiel ohne Vorgabe ausgetragen wird, wird
ein Stechen durch die Spielfortsetzung erfolgen. Solch ein Stechen kann, je nach
Entscheidung der Spielleitung über 18 oder eine geringere festgelegte Anzahl von Löchern
ausgetragen werden. Ist dies nicht durchführbar oder besteht danach weiterhin ein
Gleichstand, so wird eine Verlängerung bis zur Entscheidung mit besserem Ergebnis an
einem Loch gespielt (sudden death)
Bei Gleichstand in einem Zählspiel mit Vorgabe entscheiden die schweren/leichten Löcher
1/18 ; 3/16 ; 5/14 ; 7/12 und 9 unter Vorgabenanrechnung. Die Auswahl der Löcher erfolgt
nach den Vorgaben- und Spielbestimmungen des Deutschen Golf Verbandes e.V.. Bei
weiterer Gleichheit 6 Löcher – Schwierigkeitsgrad 1/18 ; 3/16 ; 5/14, sodann 3 Löcher –
Schwierigkeitsgrad 1/18 ; 3 sodann 1 Loch – Schwierigkeitsgrad 1. Besteht immer noch
Gleichheit, entscheidet das Los.
c) Sonderpreise: Nearest to the Pin und Longest Drive
Nearest to the Pin: Es dürfen ausschließlich Bälle gewertet werden, die sich nach dem
ersten Schlag des Spielers auf dem Grün der entsprechenden Bahn befinden. Gemessen
wird nach dem Einlochen vom Ballmarker bis Lochanfang. Ist bei einem Turnier kein Ball
auf dem Grün zur Ruhe gekommen, entfällt der Preis.
Longest Drive: Es dürfen ausschließlich Bälle gewertet werden, die sich nach dem ersten
Schlag des Spielers auf dem Fairway der entsprechenden Bahn befinden. Ist bei einem
Turnier kein Ball auf dem Fairway zur Ruhe gekommen, entfällt der Preis.
10) Unterbrechung des Spiels durch die Spielleitung (R 5.7b)
a) Signal für sofortige Unterbrechung des Spiels wegen Gefahr: 1 langer Signalton
b) Signal für sonstige Unterbrechung des Spiels: wiederholt 3 aufeinanderfolgende
Signaltöne
c) Signal für Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt zwei kurze Signaltöne
11) Es wird erwartet, dass 18 Löcher von einem Dreiballspiel in einer Höchstzeit von 4:15 Std.
und von einem Vierballspiel in einer Richtzeit von 4:30 Std. absolviert werden,
normalerweise aber schneller.
Zur Spielbeschleunigung im Zählspiel wird erwartet, dass sich die Bewerber darauf
verständigen, nach den Grundsätzen des „Ready Golf“ zu spielen.
12) Ein Spieler hat keinen Anspruch auf die Benutzung oder alleinige Benutzung eines vereins-
eigenen Carts. Gehen mehr Wünsche nach Nutzung eines Carts ein als die vorgesehene
Höchstzahl an Plätzen in den verfügbaren Carts, so entscheidet die zeitliche Reihenfolge
des Eingangs des Wunsches, bei Gleichheit das Los.
Im Einzelfall kann die Nutzung eines Beförderungsmittels von der Spielleitung aus
sachlichen Gründen (z.B. unter Verweis auf Witterungsbedingungen) eingeschränkt oder
untersagt werden.
13) Die Zählkarte ist im Sekretariat abzugeben. Erst wenn ein Spieler das Sekretariat verlassen
hat, gilt die Zählkarte als abgegeben.
14) Das Wettspiel ist mit Bekanntgabe der Sieger durch die Spielleitung in der Siegerehrung
beendet. Vorher kann ein vorläufiges Ergebnis ausgehängt werden.
Findet keine Siegerehrung statt, so gilt das Wettspiel eine Stunde nach Aushängen der
Ergebnisliste als beendet.
15) Die Mitglieder der Spielleitung (und ggf. die Platzrichter) werden vor Beginn des Wettspiels
auf der Startliste oder durch einen anderen Aushang bekanntgegeben, soweit nicht eine
generelle Bekanntgabe der Mitglieder der Spielleitung für eine Anzahl von Turnieren oder
einen Zeitraum erfolgt.
Starter und Sekretariat des Golfclubs handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der
Spielleitung.
Der Spielausschuss
Februar 2019
- Änderungen vorbehalten -
Download: Wettspielordnung.pdf